Rechtsprechung
OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 118/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626; WEG § 26 Abs. 1
Abberufung des Verwalters bei fehlerhafter Information über Einlagensicherung der auf offenem Treuhandkonto geführten Instandhaltungsrücklage - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vorzeitige Abberufung des Verwalters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Schweinfurt - II 51/03
- LG Schweinfurt, 26.07.2005 - T 16/05
- OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 118/05
Papierfundstellen
- NZM 2006, 593
- ZMR 2006, 637
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01
Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter
Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 118/05
Nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist von dem Beschluss über die Abberufung des Verwalters die Kündigung des Verwaltervertrags zu unterscheiden (BGHZ 151, 164; siehe auch BayObLGZ 2004, 15 ); die Berechtigung der Wohnungseigentümer zur Kündigung des mit dem Verwalter abgeschlossenen Vertrags betrifft nicht die Gültigkeit des Beschlusses zu dessen Kündigung, sondern erfordert die Überprüfung der materiellen Voraussetzungen eines Kündigungsrechts.Dazu steht dem abberufenen Verwalter das Feststellungsverfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG i.V.m. § 256 Abs. 1 ZPO offen; für eine nach § 23 Abs. 4 WEG fristgebundene Anfechtung des Beschlusses über die Kündigung des Verwaltervertrags besteht kein Rechtsschutzinteresse (BGHZ 151, 164).
(2) Ein wichtiger Grund für eine vorzeitige Abberufung des Verwalters liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit diesem nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGHZ 151, 164/172 f.; BayObLGZ 2004, 15 ; BayObLG NZM 2000, 341 ).
Fehlt es aber an einem wichtigen Grund für die Abberufung, besteht in der Regel, so auch hier, kein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Verwaltervertrags gemäß § 626 BGB (vgl. BGHZ 151, 164/175).
- BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 181/03
Voraussetzungen für die Abberufung des Verwalters bei eigenmächtiger Beauftragung …
Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 118/05
Nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist von dem Beschluss über die Abberufung des Verwalters die Kündigung des Verwaltervertrags zu unterscheiden (BGHZ 151, 164; siehe auch BayObLGZ 2004, 15 ); die Berechtigung der Wohnungseigentümer zur Kündigung des mit dem Verwalter abgeschlossenen Vertrags betrifft nicht die Gültigkeit des Beschlusses zu dessen Kündigung, sondern erfordert die Überprüfung der materiellen Voraussetzungen eines Kündigungsrechts.(2) Ein wichtiger Grund für eine vorzeitige Abberufung des Verwalters liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit diesem nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGHZ 151, 164/172 f.; BayObLGZ 2004, 15 ; BayObLG NZM 2000, 341 ).
Maßgeblich für die Wertbemessung bei Streitigkeiten über die Verwalterabberufung und die fristlose Kündigung des Verwaltervertrags ist die Vergütung des Verwalters für die restliche Vertragslaufzeit (ständige Rechtsprechung; z.B. BayObLGZ 2004, 15/21 m.w.N.).
- BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99
Abberufung des Hausverwalters durch die Wohnungseigentümer
Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 118/05
(2) Ein wichtiger Grund für eine vorzeitige Abberufung des Verwalters liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit diesem nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGHZ 151, 164/172 f.; BayObLGZ 2004, 15 ; BayObLG NZM 2000, 341 ).(3) Es kann unter diesen Umständen dahinstehen, ob nach Bekanntwerden der Fehlinformation und nach Richtigstellung durch die Antragstellerin Anfang Juni 2003 die Verwalterabberufung erst vier Monate später Anfang Oktober 2003 noch innerhalb angemessener Frist lag oder verspätet war mit der Folge, dass das Kündigungsrecht ohnehin verwirkt war (…siehe Weitnauer/Lüke § 26 Rn. 35; auch BayObLG NZM 2000, 341 ), zumal das Abstimmungsergebnis darauf hindeutet, dass die Antragsgegner das Quorum für die Einberufung einer Eigentümerversammlung gemäß § 24 Abs. 2 WEG problemlos erreichen konnten.
- BayObLG, 17.04.2002 - 2Z BR 14/02
Einberufung der Eigentümerversammlung durch Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats - …
Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 118/05
Die dafür tragenden Überlegungen beruhen im Wesentlichen auf einer tatsächlichen Würdigung durch das Beschwerdegericht, die für den Senat grundsätzlich bindend sind (§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG i.V.m. § 559 Abs. 2 ZPO ; BayObLG WuM 2002, 386). - BayObLG, 20.10.2000 - 2Z BR 77/00
Gründe gegen die Wiederbestellung eines Hausverwalters
Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 118/05
Ein Nachschieben von Kündigungsgründen nach Ausspruch der entsprechenden Erklärung ist nämlich nicht möglich (vgl. BayObLG ZWE 2001, 105; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl.
- OLG Köln, 18.02.2008 - 16 Wx 219/07
WEG -Recht: Abberufung eines Verwalters
Das Verfahren des Landgerichts leidet schon deshalb an einem Verfahrensfehler, weil der neu bestellte Verwalter ebenfalls am Verfahren hätte beteiligt werden müssen, wie dies § 43 I Nr. 4, IV Nr. 2 WEG a. F. vorsieht (vgl. auch OLG München, ZMR 2006, 637). - LG Hamburg, 19.12.2014 - 318 S 5/14
Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Vollständigkeit einer …
Ein wichtiger, gegen die Wiederbestellung eines Verwalters bzw. für dessen Abberufung sprechender Grund liegt vor, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände das Vertrauensverhältnis zerstört ist und deshalb den Wohnungseigentümern oder dem Verwaltungsbeirat eine Zusammenarbeit mit dem Verwalter nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2002; V ZB 39/01, zitiert nach juris; vgl. auch OLG München, ZMR 2006, 637; OLG Hamm, ZMR 2004, 852). - OLG München, 26.06.2006 - 34 Wx 3/06
Umdeutung des Antrags auf Ungültigerklärung des in der Niederschrift …
Unerheblich ist, ob die Folgerungen des Landgerichts aus der Beweisaufnahme die einzig möglichen sind und eine andere Würdigung ebenso vertretbar oder gar näher liegend erschiene (Senat, Beschluss vom 22.2.2006, 34 Wx 118/05;… Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler aaO).